Aktualisiert am 29. September 2026 · Energieausweis Sofort · Lesezeit ca. 3 Minuten
Das Wichtigste in Kürze: Für eine Eigentumswohnung gibt es keinen eigenen Energieausweis. Der Ausweis wird für das gesamte Gebäude erstellt und gilt für jede Wohnung darin. Zuständig ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, in der Praxis die Hausverwaltung. Wer verkauft oder vermietet, holt sich eine Kopie oder beantragt den Ausweis selbst mit den Daten aus der Heizkostenabrechnung.
Warum der Ausweis zum Gebäude gehört
Das GEG bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes als Ganzes: Dämmung, Heizungsanlage und Verbrauch lassen sich nicht sinnvoll auf eine einzelne Wohnung herunterrechnen, weil eine Dachgeschosswohnung andere Wärmeverluste hat als eine Wohnung in der Mitte des Hauses. Deshalb bezieht sich jeder Energieausweis auf das Gebäude oder bei gemischter Nutzung auf den Wohnteil (§ 79 Abs. 1 GEG). Die Kennwerte in der Anzeige einer Wohnung sind also immer die Werte des Hauses.
Wer ist zuständig?
Die Beschaffung des Energieausweises gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zuständig ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Weil es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt, darf die Verwaltung den Ausweis ohne gesonderten Beschluss beauftragen, sobald ein Eigentümer ihn für Verkauf oder Vermietung benötigt. Viele Verwaltungen halten ohnehin einen gültigen Ausweis vor und geben ihn auf Anfrage als PDF heraus.
Wenn die Verwaltung nicht liefert
Reagiert die Verwaltung nicht oder zu langsam, dürfen Sie als einzelner Eigentümer selbst einen Verbrauchsausweis für das Gebäude beantragen. Sie brauchen dafür nur die Daten, die Ihnen ohnehin vorliegen: die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre mit dem Gesamtverbrauch des Hauses, das Baujahr, die Wohnfläche des Gebäudes (aus der Teilungserklärung oder der Abrechnung) und die Anzahl der Wohnungen. Die Kosten von 54,99 € können Sie der Gemeinschaft in Rechnung stellen, da Sie eine gemeinschaftliche Pflicht erfüllt haben; im Zweifel ist der Betrag so gering, dass sich der Streit nicht lohnt.
Wer zahlt?
Die Kosten sind Verwaltungskosten der Gemeinschaft und werden über die Jahresabrechnung nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung regelt etwas anderes. Der verkaufende oder vermietende Eigentümer trägt sie also nicht allein. Auf Mieter dürfen sie in keinem Fall umgelegt werden.
Die Daten aus der Heizkostenabrechnung
Die jährliche Heizkostenabrechnung des Abrechnungsdienstes enthält alles, was der Verbrauchsausweis braucht:
| Angabe | Wo in der Abrechnung |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | Kopf der Abrechnung, z. B. 01.01.2025 bis 31.12.2025 |
| Gesamtverbrauch des Hauses | Abschnitt "Gesamtkosten" oder "Verbrauch der Liegenschaft", in kWh, m³ oder Litern |
| Warmwasseranteil | "Anteil Warmwasser" in kWh oder Prozent |
| Gesamtwohnfläche | Verteilerschlüssel "Fläche gesamt" |
| Energieträger | Brennstoffkosten: Erdgas, Heizöl, Fernwärme |
Wie Sie die Abrechnung im Detail lesen, erklärt der Artikel Heizkostenabrechnung lesen.
Verkauf einer Eigentumswohnung
Beim Verkauf gelten die allgemeinen Pflichten: Kennwerte in der Anzeige, Vorlage bei der Besichtigung, Übergabe nach dem Notartermin. Der Notar fragt in der Regel, ob der Ausweis übergeben wurde. Fordern Sie ihn deshalb frühzeitig bei der Verwaltung an oder beantragen Sie ihn selbst, bevor Sie inserieren. Ein Makler darf ohne die Pflichtangaben nicht inserieren.
Vermietung einer Eigentumswohnung
Dieselben Pflichten wie beim Verkauf, mit einer Besonderheit: Bei Etagenheizungen, bei denen jeder Mieter direkt mit dem Versorger abrechnet, gibt es keine zentrale Heizkostenabrechnung. Dann müssen die Verbräuche aller Wohnungen zusammengetragen werden, was in der Praxis oft scheitert. In diesem Fall ist der Bedarfsausweis für das Gebäude der sichere Weg. Details im Artikel Energieausweis bei Vermietung.
Häufige Fragen
Der Ausweis der Verwaltung ist ein Bedarfsausweis, ich hätte lieber einen Verbrauchsausweis. Geht das?
Ja, mehrere gültige Ausweise dürfen nebeneinander bestehen. In der Anzeige geben Sie an, welchen Sie verwenden.
Was ist mit Sondereigentum wie einem beheizten Hobbyraum?
Er ist Teil des Gebäudes und fließt über die Gebäudenutzfläche in den Ausweis ein. Für die Wohnflächenangabe zählt die Wohnfläche laut Teilungserklärung.
Kann ich den Ausweis der Verwaltung weitergeben?
Ja. Der Ausweis ist für die Weitergabe an Kauf- und Mietinteressenten bestimmt; Sie dürfen Kopien machen.
Verbrauchsausweis für 54,99 € online beantragen, Lieferung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden, mit Express sofort.
Weiterlesen
Bereit für Ihren Energieausweis?
Verbrauchsausweis für 54,99 €, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden per E-Mail, mit Express sofort.
Jetzt online erstellen