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FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis

Kosten, Dauer, Gültigkeit, Unterlagen und Rechtliches: Hier finden Sie die Antworten, die Eigentümer am häufigsten suchen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie an info@energie-ausweissofort.de.

Grundlagen

Brauche ich einen Energieausweis?
Ja. Beim Verkauf, bei der Vermietung und bei der Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung müssen Sie Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen (§ 80 GEG). Auch in Immobilienanzeigen sind die Energiekennwerte Pflicht (§ 87 GEG). Für selbst genutzte Immobilien ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besteht keine Pflicht.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Verbrauchsausweis bewertet das Gebäude anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre, witterungsbereinigt mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf aus der Bausubstanz (Wände, Dach, Fenster, Anlagentechnik) nach DIN V 18599. Beide sind gleichwertig gültig. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller, weil keine Gebäudeaufnahme nötig ist.
Wann darf ich den Verbrauchsausweis nutzen?
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen immer. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder wenn ein älteres Gebäude durch Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht (§ 80 Abs. 3 GEG). Unser Formular fragt das automatisch ab. Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 2 GEG). Das Ablaufdatum steht auf Seite 1 des Ausweises. Nach einer umfassenden Modernisierung kann sich ein neuer Ausweis lohnen, weil sich die Effizienzklasse verbessert.
Ist der Energieausweis bundesweit gültig?
Ja. Der Energieausweis wird nach dem bundesweit geltenden Gebäudeenergiegesetz ausgestellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Er gilt in allen Bundesländern.
Was ist die Registriernummer des DIBt?
Jeder Energieausweis muss vor der Übergabe beim DIBt registriert werden (§ 98 GEG). Die Registriernummer steht auf jeder Seite des Ausweises und macht ihn amtlich nachprüfbar. Wir holen die Nummer automatisch über die offizielle Schnittstelle des DIBt, sobald Ihre Daten geprüft sind.
Was steht im Energieausweis?
Gebäudedaten (Typ, Baujahr, Wohnungen, Energieträger), der Endenergie- und Primärenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr, die Treibhausgasemissionen, die Effizienzklasse von A+ bis H auf der Farbskala, die erfassten Verbrauchszeiträume mit Klimafaktoren sowie Empfehlungen zur Modernisierung.

Bestellung, Preis & Lieferung

Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?
Standard: in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden nach Zahlungseingang per E-Mail. Mit der Express-Option wird der Ausweis sofort nach der Zahlung erstellt und in wenigen Minuten zugestellt. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Ihre Angaben plausibel sind. Bei Unstimmigkeiten prüfen wir manuell und melden uns.
Was kostet der Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet 54,99 € inklusive Mehrwertsteuer und amtlicher Registrierung beim DIBt. Optional: Express-Bearbeitung mit sofortiger Zustellung und Postversand eines Ausdrucks gegen Aufpreis. Der Preis wird Ihnen vor der Zahlung vollständig angezeigt. Bedarfsausweise und Ausweise für Nichtwohngebäude erstellen wir auf Anfrage mit individuellem Angebot.
Wie kann ich bezahlen?
Sicher über unseren Zahlungsanbieter Stripe, unter anderem per Kreditkarte, Debitkarte und weiteren angebotenen Methoden. Ihre Zahlungsdaten werden nicht bei uns gespeichert.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja. Die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie automatisch als PDF per E-Mail direkt nach der Zahlung.
Brauche ich ein Kundenkonto?
Nein. Sie bestellen ohne Registrierung. Bestellbestätigung, Rechnung und der fertige Energieausweis kommen per E-Mail. Bei Fragen antworten Sie einfach auf eine unserer E-Mails oder schreiben an info@energie-ausweissofort.de.
Ist ein Vor-Ort-Termin notwendig?
Nein. Für den Verbrauchsausweis genügen Ihre Verbrauchsdaten und die Gebäudeangaben. Ein Besuch vor Ort ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Was passiert, wenn meine Angaben unplausibel sind?
Unser Formular prüft jede Eingabe sofort, zum Beispiel ob der Verbrauch zur Wohnfläche passt oder die Abrechnungszeiträume lückenlos sind, und gibt konkrete Hinweise. Fällt bei der Berechnung trotzdem etwas auf, stoppt die Automatik, eine Energieberaterin prüft den Fall und wir melden uns per E-Mail. Es wird kein fehlerhafter Ausweis ausgestellt.
Kann ich den Energieausweis ausdrucken?
Ja. Sie erhalten eine PDF-Datei nach dem amtlichen Muster, die Sie beliebig oft ausdrucken oder digital weitergeben können. Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzlich einen Ausdruck per Post.
Kann ich die Bestellung widerrufen?
Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Da wir auf Ihren Wunsch sofort mit der Erstellung beginnen und der Ausweis eine individuell angefertigte digitale Leistung ist, erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung. Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Daten & Eingabe

Welche Unterlagen brauche ich?
Die Heizkosten- oder Energieabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre, das Baujahr des Gebäudes und der Heizung, die Wohnfläche, die Anzahl der Wohnungen sowie Angaben zu Warmwasserbereitung, Lüftung, Keller und Leerstand. Alles steht in der Regel in der Heizkostenabrechnung oder im Kaufvertrag.
Gas: Gebe ich m³ oder kWh ein?
Beides ist möglich. Auf der Gasrechnung stehen meist der Zählerstand in Kubikmetern und der abgerechnete Verbrauch in Kilowattstunden. Wählen Sie im Formular die Einheit, die zu Ihrer Zahl passt. Als Faustregel entspricht 1 m³ Erdgas etwa 10 kWh. Das Formular prüft die Größenordnung sofort und warnt bei einer vertauschten Einheit.
Welche Abrechnungszeiträume sind zulässig?
Drei aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils etwa zwölf Monaten, insgesamt 36 Monate. Der letzte Zeitraum darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 GEG). Sie tragen nur den ersten Monat ein, die Folgezeiträume füllt das Formular automatisch lückenlos aus.
Wohnfläche oder Gebäudenutzfläche?
Sie geben die Wohnfläche an. Die im Ausweis ausgewiesene Gebäudenutzfläche wird nach § 82 GEG daraus berechnet: bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller mit dem Faktor 1,35, sonst mit 1,2.
Was ist, wenn Wohnungen leer standen?
Längerer Leerstand verfälscht den Verbrauch nach unten. Geben Sie den Leerstandsanteil in Prozent an (Fläche mal Zeit, zum Beispiel eine von vier Wohnungen ein Jahr von drei = 8 %). Der Verbrauch wird dann rechnerisch korrigiert, wie es die amtlichen Regeln vorsehen.
Wie wird das Warmwasser berücksichtigt?
Wird das Warmwasser über die Heizung erzeugt, ist es im Verbrauch enthalten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird dafür pauschal ein Anteil angesetzt, bei Mehrfamilienhäusern der Anteil aus der Heizkostenabrechnung. Wird Warmwasser dezentral erzeugt, etwa per Durchlauferhitzer, wird ein Zuschlag angerechnet.
Was ist der Klimafaktor?
Ein kalter Winter erhöht den Verbrauch, ein milder senkt ihn. Damit Ausweise vergleichbar sind, wird der Heizverbrauch mit dem Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes für Ihre Postleitzahl und Ihren Abrechnungszeitraum auf ein Normaljahr umgerechnet. Wir beziehen die Faktoren automatisch vom DWD.

Recht & Ausstellung

Wer stellt den Energieausweis aus?
Eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Energieberaterin, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Name, Anschrift und Qualifikation stehen auf Seite 1 des Ausweises.
Welche Angaben gehören in die Immobilienanzeige?
Nach § 87 GEG: die Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Endenergieverbrauch bzw. -bedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Effizienzklasse. Alle Werte stehen gebündelt auf Seite 3 Ihres Ausweises.
Was droht ohne Energieausweis?
Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis vorlegt oder in der Anzeige falsche Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Das GEG sieht Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor (§ 108 GEG).
Was ist mit Gewerbeimmobilien und Bedarfsausweisen?
Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude und Bedarfsausweise für Wohngebäude erstellen wir mit individueller Datenaufnahme. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage über das jeweilige Formular, Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot.
Wie werden meine Daten geschützt?
Ihre Daten werden ausschließlich zur Erstellung und Registrierung des Energieausweises verarbeitet und auf Servern in Deutschland gespeichert. Die Kontrolldatei wird nur auf Anforderung an das DIBt übermittelt, wie es das GEG für Stichproben vorsieht. Details in der Datenschutzerklärung.

Bereit für Ihren Energieausweis?

Verbrauchsausweis für Wohngebäude für 54,99 €, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden per E-Mail, mit Express sofort.

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