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Praxis

Energieausweis beantragen: Diese Unterlagen und Angaben brauchen Sie

Aktualisiert am 29. September 2026 · Energieausweis Sofort · Lesezeit ca. 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze: Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie die Energieabrechnungen der letzten drei Jahre sowie Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen und den Energieträger. Alles steht in der Heizkostenabrechnung, im Kaufvertrag oder in der Bauakte. Das Ausfüllen dauert etwa zehn Minuten, ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Checkliste: Das brauchen Sie

AngabeWo Sie sie finden
Energieverbrauch der letzten 3 AbrechnungsjahreGas-, Öl-, Fernwärme- oder Stromabrechnung, Heizkostenabrechnung, Lieferscheine
Abrechnungszeiträume (von/bis)Kopf der Abrechnung
Baujahr des GebäudesKaufvertrag, Bauakte, Grundbuch, Gebäudeversicherung, Teilungserklärung
Baujahr der Heizung (Wärmeerzeuger)Typenschild am Kessel, Schornsteinfeger-Protokoll, Wartungsrechnung
WohnflächeKaufvertrag, Mietvertrag, Wohnflächenberechnung, Bauantrag
Anzahl der Wohnungeneigene Kenntnis, Teilungserklärung
Gebäudetyp und Adresseeigene Kenntnis
Warmwasser über die Heizung?eigene Kenntnis, Heizkostenabrechnung (Warmwasseranteil in kWh)
Lüftungsanlage, Klimaanlage, beheizter Keller, Solaranlageeigene Kenntnis
Leerstand in den 3 Jahreneigene Aufzeichnungen, Mietverträge
Bei bis zu 4 Wohnungen und Baujahr vor 1978: Dämmung auf WSchV-1977-Niveau?Sanierungsunterlagen, Rechnungen

Die Verbrauchsdaten richtig ablesen

Erdgas

Auf der Gasrechnung stehen zwei Zahlen: der Zählerstand in Kubikmetern (m³) und der abgerechnete Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). Beides ist zulässig, Sie müssen nur die passende Einheit wählen. Als Faustregel entspricht 1 m³ Erdgas etwa 10 kWh. Wie die Umrechnung genau funktioniert, erklärt der Artikel Gasverbrauch von m³ in kWh umrechnen. Läuft neben der Heizung ein Gasherd über denselben Zähler, ist das unerheblich, der Anteil ist gering.

Heizöl

Maßgeblich ist die verbrauchte Menge in Litern. Da Öl bevorratet wird, entspricht die getankte Menge nicht immer dem Verbrauch. Am genauesten: Füllstand am Jahresanfang plus Lieferungen minus Füllstand am Jahresende. Wer keine Füllstände notiert hat, nimmt die Lieferscheine der drei Jahre; über drei Jahre gleichen sich Vorratsschwankungen meist aus. 1 Liter Heizöl entspricht etwa 10 kWh.

Fernwärme

Die Abrechnung nennt den Verbrauch in kWh oder MWh (1 MWh = 1.000 kWh), manchmal in Gigajoule (1 GJ = 278 kWh). Geben Sie den Wert in kWh an.

Wärmepumpe und Nachtspeicher

Es zählt nur der Strom für Heizung und Warmwasser, idealerweise über einen eigenen Zähler oder Wärmepumpentarif. Läuft die Wärmepumpe über den Haushaltszähler, ziehen Sie den Haushaltsstrom ab (Faustwert 1.000 kWh je Person und Jahr) oder nutzen die Verbrauchsanzeige der Wärmepumpe.

Pellets, Scheitholz, Flüssiggas

Pellets in Kilogramm (1 Tonne = 1.000 kg, 1 kg ≈ 5 kWh), Scheitholz in Raummetern (1 Raummeter lufttrockenes Holz ≈ 1.500 kWh), Flüssiggas in Litern oder Kilogramm laut Lieferschein.

Mehrfamilienhaus

Hier ist die Heizkostenabrechnung des Abrechnungsdienstes (Techem, ista, Brunata, Minol) die beste Quelle: Sie enthält den Gesamtverbrauch des Hauses und meist den Warmwasseranteil in kWh, den Sie im Formular zusätzlich angeben können. Achten Sie darauf, den Gesamtverbrauch des Gebäudes anzugeben, nicht den Anteil einer einzelnen Wohnung.

Die Abrechnungszeiträume

Das GEG verlangt drei aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils etwa zwölf Monaten, insgesamt 36 Monate. Der letzte Zeitraum darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Die Zeiträume dürfen weder Lücken haben noch sich überschneiden. Abrechnungen mit 11 oder 13 Monaten sind zulässig, die Berechnung skaliert sie auf zwölf Monate. In unserem Formular tragen Sie nur den ersten Monat des ältesten Zeitraums ein, die Folgezeiträume werden automatisch lückenlos ausgefüllt und lassen sich anpassen.

Beispiel: Abrechnungen vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025. Der letzte Zeitraum endet im Dezember 2025, das ist weniger als 18 Monate her, also zulässig bis Juni 2027.

Die Gebäudedaten

Wohnfläche

Sie geben die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung an, wie sie im Kauf- oder Mietvertrag steht. Beheizte Keller- oder Hobbyräume zählen nicht zur Wohnfläche. Die im Ausweis ausgewiesene Gebäudenutzfläche berechnen wir nach § 82 GEG mit dem Faktor 1,2 beziehungsweise 1,35 bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller.

Baujahr

Das Baujahr des Gebäudes bestimmt die Altersklasse im Ausweis und die Modernisierungsempfehlungen. Bei Anbauten zählt das Baujahr des Hauptgebäudes. Das Baujahr der Heizung steht auf dem Typenschild des Kessels oder im letzten Schornsteinfeger-Protokoll; bei einer Wärmepumpe auf dem Außengerät.

Wohnungen und Gebäudetyp

Zählen Sie alle abgeschlossenen Wohneinheiten, auch Einliegerwohnungen. Bei einem Wohn- und Geschäftshaus wählen Sie den entsprechenden Typ; der Ausweis bezieht sich dann auf den Wohnteil.

Die sechs häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden

  1. Einheit vertauscht: 18.000 m³ statt 18.000 kWh ergibt den zehnfachen Verbrauch. Unser Formular rechnet jede Eingabe sofort in kWh je Quadratmeter um und warnt, wenn der Wert unrealistisch ist.
  2. Zeiträume mit Lücken: Etwa 01/2023 bis 12/2023 und dann 02/2024. Die Zeiträume müssen nahtlos anschließen.
  3. Zu alte Abrechnungen: Der letzte Zeitraum muss innerhalb der letzten 18 Monate enden.
  4. Gesamtstrom statt Wärmepumpenstrom: Nur der Anteil für Heizung und Warmwasser zählt.
  5. Wohnungsverbrauch statt Gebäudeverbrauch: Der Ausweis gilt für das ganze Haus, also den Gesamtverbrauch angeben.
  6. Beheizte Nutzfläche statt Wohnfläche: Sie geben die Wohnfläche an, die Gebäudenutzfläche berechnen wir.

Was Sie nicht brauchen

Keine Baupläne, keine Fotos, keine Angaben zur Dämmstärke, keine U-Werte und keinen Termin vor Ort. Diese Angaben sind nur für den Bedarfsausweis nötig. Belege wie Abrechnungen können Sie im Formular optional hochladen, das beschleunigt eine eventuelle Rückfrage. Ein Foto des Gebäudes ist im Ausweis freiwillig; wir lassen das Feld leer.

Alles zusammen? Dann dauert es etwa zehn Minuten: Verbrauchsausweis online beantragen.

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