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Praxis

Energieausweis abgelaufen: Wann Sie einen neuen brauchen und wie schnell es geht

Aktualisiert am 29. September 2026 · Energieausweis Sofort · Lesezeit ca. 3 Minuten

Das Wichtigste in Kürze: Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Danach darf er bei Verkauf und Vermietung nicht mehr verwendet werden. Verlängern geht nicht, es muss ein neuer erstellt werden. Wer weder verkauft noch neu vermietet, braucht keinen neuen. Der neue Verbrauchsausweis ist online in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden da.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 2 GEG). Das Datum steht auf Seite 1 unter "Gültig bis". Das gilt für alle Ausweise, auch für die nach der alten Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgestellten. Die ersten Pflichtausweise von 2008 sind also längst abgelaufen, die zweite große Welle aus den Jahren 2014 bis 2016 läuft jetzt ab. Wer damals beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Ausweis erstellen ließ, braucht bei der nächsten Neuvermietung einen neuen.

Wann brauchen Sie einen neuen Ausweis?

  • Verkauf oder Neuvermietung nach Ablauf: Ja, vor der ersten Anzeige.
  • Laufendes Mietverhältnis: Nein. Der Ablauf während der Mietzeit hat keine Folgen.
  • Eigennutzung: Nein.
  • Umfassende Sanierung mit energetischer Gesamtbilanz: Ja, unabhängig vom Ablaufdatum muss ein neuer Bedarfsausweis erstellt werden.
  • Finanzierung oder Förderung: Banken und Förderstellen verlangen oft einen aktuellen Ausweis, auch wenn gesetzlich keiner nötig wäre.

Was ist mit alten EnEV-Ausweisen?

Ausweise nach EnEV 2007, 2009 oder 2014 bleiben bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig, auch wenn sie das GEG noch nicht kannten. Zwei Besonderheiten: Ausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, enthalten keine Effizienzklasse, sie entfällt dann in der Anzeige. Und Ausweise ohne Registriernummer (vor Mai 2014 gab es keine) sind trotzdem gültig, weil die Registrierpflicht erst später eingeführt wurde. Ein Ausweis mit Ausstellungsdatum vor Oktober 2016 ist heute in jedem Fall abgelaufen.

Was hat sich seit dem alten Ausweis geändert?

Ein neuer Ausweis fällt fast immer anders aus als der alte, selbst wenn am Haus nichts passiert ist:

  • Neue Verbrauchsjahre: Der Verbrauchsausweis nutzt die letzten drei Abrechnungsjahre. Andere Bewohner, andere Winter, andere Heizgewohnheiten.
  • Neue Klimafaktoren: Die warmen Jahre seit 2018 haben hohe Klimafaktoren, der gemessene Verbrauch wird stärker nach oben korrigiert als früher. Details im Artikel Klimafaktor im Energieausweis.
  • Treibhausgasemissionen: Seit 2021 werden die CO₂-Emissionen in kg je Quadratmeter ausgewiesen, mit dem GEG 2024 auf aktualisierter Grundlage.
  • Angaben zu erneuerbaren Energien und Inspektionspflichten für Klimaanlagen sind hinzugekommen.
  • Bedarfsausweise werden seit 2024 ausschließlich nach DIN V 18599 berechnet; das Ergebnis kann vom früheren vereinfachten Verfahren abweichen.
  • Effizienzklassen: Die Grenzwerte sind gleich geblieben, so dass die Klasse vergleichbar ist. Mehr im Artikel Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Kann man einen Ausweis verlängern?

Nein. Es gibt keine Verlängerung, keine Nachregistrierung und keine Aktualisierung eines bestehenden Ausweises. Nach zehn Jahren muss ein neuer Ausweis mit neuen Daten und neuer Registriernummer erstellt werden. Der alte Ausweis kann als Unterlage dienen, etwa für das Baujahr oder die Wohnfläche, ersetzt aber nicht die aktuellen Verbrauchsdaten.

Wie schnell bekomme ich einen neuen Ausweis?

Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie die Abrechnungen der letzten drei Jahre und die Gebäudedaten, siehe Welche Unterlagen Sie brauchen. Das Online-Formular dauert etwa zehn Minuten, der Ausweis kommt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden per E-Mail, mit der Express-Option sofort nach der Zahlung. Wer erst bei der Besichtigung merkt, dass der alte Ausweis abgelaufen ist, kann so noch am selben Tag nachliefern.

Tipp: Ablaufdatum im Blick behalten

Notieren Sie das Ablaufdatum im Kalender oder in den Hausunterlagen. Wer regelmäßig vermietet, sollte den neuen Ausweis einige Wochen vor Ablauf beantragen, damit bei einem Mieterwechsel keine Lücke entsteht. Ein neuer Ausweis darf jederzeit erstellt werden, auch wenn der alte noch gültig ist.

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