Aktualisiert am 29. September 2026 · Energieausweis Sofort · Lesezeit ca. 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze: Der Verbrauchsausweis bewertet den gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis den berechneten Energiebedarf der Bausubstanz. Beide sind rechtlich gleichwertig. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller und für die meisten Bestandsgebäude zulässig. Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubau und bei kleinen, unsanierten Altbauten vor 1978.
Der Verbrauchsausweis: Was wurde tatsächlich verbraucht?
Grundlage sind die Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren, deren letztes höchstens 18 Monate zurückliegt (§ 82 GEG). Die Berechnung folgt der amtlichen Bekanntmachung "Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand" in mehreren Schritten:
- Die Verbräuche werden in Kilowattstunden umgerechnet (Gas aus m³, Öl aus Litern, Pellets aus Kilogramm).
- Der Warmwasseranteil wird abgetrennt, pauschal oder nach Heizkostenabrechnung.
- Der Heizanteil wird mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes für Ihre Postleitzahl witterungsbereinigt, so dass ein besonders kalter oder milder Winter das Ergebnis nicht verzerrt.
- Leerstand wird über einen Leerstandsfaktor ausgeglichen, dezentrale Warmwasserbereitung und Kühlung über Zuschläge.
- Der Mittelwert der drei Jahre wird durch die Gebäudenutzfläche geteilt.
Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Daraus folgen Primärenergieverbrauch, Treibhausgasemissionen und die Effizienzklasse.
Vorteile: günstig (bei uns 54,99 €), keine Begehung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 72 Stunden fertig, alle Daten stehen in der Heizkostenabrechnung. Nachteil: Das Ergebnis hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Ein sparsamer Haushalt in einem ungedämmten Haus kann eine bessere Klasse erreichen als ein großzügig heizender in einem gut gedämmten. Für Kaufinteressenten ist der Verbrauchsausweis dennoch aussagekräftig, weil er die realen Heizkosten der letzten Jahre widerspiegelt.
Der Bedarfsausweis: Was müsste das Gebäude verbrauchen?
Hier wird das Gebäude selbst bewertet: Wandaufbau, Dämmstärken, Fenster, Dach, Kellerdecke, Wärmebrücken, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung. Aus diesen Daten berechnet ein Energieberater nach DIN V 18599 den Energiebedarf unter genormten Bedingungen: 19 °C Raumtemperatur, festgelegte Lüftung, durchschnittliches Nutzerverhalten. Seit dem 1. Januar 2024 ist für Wohngebäude nur noch dieses Verfahren zulässig; die früheren vereinfachten Verfahren nach DIN V 4108-6 und 4701-10 sind entfallen.
Vorteile: objektive Bewertung der Bausubstanz unabhängig von den Bewohnern, konkrete und belastbare Modernisierungsempfehlungen, Grundlage für Förderanträge bei KfW und BAFA sowie für den individuellen Sanierungsfahrplan. Nachteile: Datenaufnahme vor Ort oder anhand von Plänen, dadurch teurer (meist 300 bis 600 €) und langsamer (ein bis zwei Wochen).
Die Unterschiede im Überblick
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Datenbasis | Verbrauch der letzten 3 Jahre | Bausubstanz und Anlagentechnik |
| Verfahren | § 82 GEG, witterungsbereinigt | DIN V 18599 |
| Einfluss der Bewohner | ja | nein |
| Begehung | nicht nötig | vor Ort oder nach Plänen |
| Kosten | 54,99 € | 300 bis 600 € |
| Dauer | max. 72 h, Express sofort | 1 bis 2 Wochen |
| Modernisierungsempfehlungen | allgemein, nach Baualter | konkret, nach Bauteilen |
| Für Förderanträge | nein | ja |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Rechtlich | gleichwertig | gleichwertig |
Welcher Ausweis ist für Ihr Gebäude zulässig?
§ 80 Abs. 3 GEG legt fest, wann Sie wählen dürfen:
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen: freie Wahl, in der Praxis fast immer der Verbrauchsausweis.
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, Bauantrag ab dem 1. November 1977: freie Wahl.
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977: Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Gebäude erfüllt durch spätere Dämmung mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Dann ist der Verbrauchsausweis zulässig. Unser Formular fragt genau diesen Punkt ab.
- Neubau und umfassende Sanierung: immer Bedarfsausweis.
- Nichtwohngebäude: freie Wahl, sofern Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung vorliegen.
Was bedeutet "Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977"?
Die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 schrieb Mindestdämmwerte für Außenwände, Dach und Fenster vor. Ein älteres Haus erreicht dieses Niveau, wenn es entsprechend nachgerüstet wurde, typischerweise durch Dämmung der Außenwände oder des Daches und den Einbau von Isolierglasfenstern. Der Eigentümer muss das gegenüber dem Aussteller bestätigen; im Zweifel ist der Bedarfsausweis der sichere Weg.
Warum weichen die Ergebnisse oft voneinander ab?
Bei demselben Haus kann der Verbrauchsausweis Klasse D zeigen und der Bedarfsausweis Klasse F. Das ist kein Fehler: Der Bedarfsausweis geht von 19 °C in allen Räumen und normierter Lüftung aus, viele Haushalte heizen aber einzelne Räume weniger, lüften sparsam oder nutzen nicht alle Zimmer. Studien zeigen, dass der reale Verbrauch bei schlecht gedämmten Gebäuden häufig 20 bis 30 % unter dem berechneten Bedarf liegt, bei sehr gut gedämmten Neubauten dagegen leicht darüber. Für Käufer, die die tatsächlichen Heizkosten wissen wollen, ist der Verbrauchsausweis daher oft näher an der Realität.
Unsere Empfehlung
Wenn der Verbrauchsausweis zulässig ist und Sie den Ausweis für Verkauf oder Vermietung brauchen, ist er die richtige Wahl: gesetzlich vollwertig, schnell und günstig. Ein Bedarfsausweis lohnt sich, wenn Sie eine Sanierung planen, Fördermittel beantragen, ein älteres Gebäude mit wenigen Wohnungen verkaufen, das die Kriterien für den Verbrauchsausweis nicht erfüllt, oder wenn keine drei Jahre Verbrauchsdaten vorliegen.
Verbrauchsausweis für 54,99 € beantragen oder Angebot für einen Bedarfsausweis anfragen.
Häufige Fragen
Ist der Bedarfsausweis besser als der Verbrauchsausweis?
Rechtlich sind beide gleichwertig. Der Bedarfsausweis beschreibt die Bausubstanz genauer, der Verbrauchsausweis die Realität der letzten drei Jahre.
Kann ich den Verbrauchsausweis nutzen, wenn eine Wohnung leer stand?
Ja. Leerstand wird über einen Leerstandsfaktor rechnerisch ausgeglichen. Sie geben den Anteil im Formular an. Bei sehr hohem Leerstand über 30 % ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr anwendbar, dann prüfen wir manuell.
Was ist, wenn ich keine drei Jahre Verbrauchsdaten habe?
Dann ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich, zum Beispiel nach Neubau oder wenn Abrechnungen fehlen. In diesem Fall ist der Bedarfsausweis der Weg. Versuchen Sie vorher, fehlende Abrechnungen beim Versorger oder beim Vorbesitzer anzufordern; Versorger bewahren Abrechnungen mehrere Jahre auf.
Kann ich beide Ausweise haben?
Ja. Es dürfen mehrere gültige Ausweise für ein Gebäude existieren. In der Anzeige nennen Sie dann einen davon und geben seine Art an.
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